Statement

Stellungnahme zum Diskussionspapier von BMFSFJ und BMI für ein Demokratiefördergesetz

Auf dem Weg hin zu einem Demokratiefördergesetz haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) ein Diskussionspapier veröffentlicht. Dieses Papier wurde zivilgesellschaftlichen Initiativen zur Verfügung gestellt, um sich an der Ausgestaltung für das geplante Gesetz zu beteiligen. Auch Das NETTZ hat sich beteiligt und eine Stellungnahme abgegeben. Diese könnt ihr hier nachlesen: 

Wir begrüßen ausdrücklich den Plan ein “Demokratiefördergesetz” zu entwerfen und umzusetzen und unterstützen die grundsätzliche Zielrichtung “eine verlässliche rechtliche Grundlage für die Förderung von zivilgesellschaftlichem Engagement in den Bereichen Demokratieförderung, Extremismusprävention und Vielfaltsgestaltung” zu schaffen. Dass dabei zwei Ministerien (BMFSFJ und BMI) inhaltlich eng zusammenarbeiten, ist außerordentlich hilfreich, da die behandelten Themen äußerst komplex sind und nur durch Zusammenarbeit sinnvoll bearbeitet werden können. 

Zivilgesellschaft muss eng eingebunden werden
Wir danken für die Möglichkeit, uns als zivilgesellschaftliche Organisation in diesen Prozess einbringen zu dürfen und freuen uns über die Aussage, dass auch weiterhin eine Einbindung von zivilgesellschaftlichen Trägern gewünscht ist. Uns interessiert, wie genau diese im weiteren Prozess aussehen soll und wünschen uns Transparenz darüber, wer alles in dieser Kategorie vorgesehen ist: Wer darf mitsprechen? Nach welchen Kriterien wird ausgewählt?, etc. Dazu bleibt das bisherige Diskussionspapier nur vage. Ebenfalls wünschen wir uns mehr Transparenz zu den einzelnen Schritten und entsprechenden Zeitpunkten, damit zivilgesellschaftlichen Organisationen, die oft mit begrenzten Ressourcen arbeiten, genügend Zeit zum Austausch und zur Stellungnahme geboten wird. Nicht nur im vorbereitenden Prozess, sondern auch in der kritischen Begleitung sowie Evaluierung des Gesetzes sollte die engagierte Zivilgesellschaft eng eingebunden werden. 

Es dürfen keine Doppelstrukturen entstehen
Bei der Vielzahl von einzeln durchaus sinnvollen Maßnahmen braucht es eine konsequente Koordinierung und das auch ressortübergreifend. Der Aktionsplan gegen Rechtsextremismus darf keine Doppelstrukturen entstehen lassen. Bestehende, erfolgreich arbeitende Strukturen und Projekte sollten abgesichert und weiterhin gefördert werden können und nicht durch neue politische Initiativen verdrängt werden. Das gilt besonders für Strukturen in der Beratungs- und Bildungsarbeit. Synergien zwischen den zahlreichen politischen Einzelmaßnahmen im Bereich Demokratieförderung, insbesondere mit den Maßnahmen des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus, müssen aktiv gesucht und genutzt werden. 

Es braucht eine Vision und eine Gesamtstrategie 
Deutschland braucht eine ressortübergreifende Gesamtstrategie für die Demokratie- förderung und eine gemeinsame Vision. Alle bisherigen Einzelmaßnahmen sollten in ihrer Wirkung überprüft werden und in eine Gesamtstrategie eingebunden werden, in der alle Einzelmaßnahmen inhaltlich zusammenlaufen. Es braucht außerdem verbindliche Angaben zur Umsetzung und Rechenschaftsstrukturen. Auf (neue) Bedarfe der engagierten Zivilgesellschaft muss schnell reagiert werden können. 

Wir brauchen Vernetzung, Wissenstransfer und Kollaboration
Zivilgesellschaftlich Engagierte benötigen regelmäßige Formate für den Austausch und die Vernetzung untereinander. Netzwerk- und Koordinierungsarbeit muss gefördert werden, damit Kollaboration möglich wird und bleibt. Oft fehlen die Ressourcen, um in gemeinsamen, organisationsübergreifenden Zusammenhängen eng zusammenarbeiten zu können. Hierfür benötigt es zusätzliches Personal, Zeit, Überblick, Abstimmung, aber auch Kompetenz- aufbau. Die Zusammenarbeit von verschiedenen zivilgesellschaftlichen Trägern, die ein gemeinsames Ziel verfolgen, sollte explizit gefördert werden, z.B. durch die Bereitstellung zusätzlicher Budgets, die nur für gemeinsame Aktivitäten abgerufen werden dürfen. Durch die aktuelle Fördersituation entstehen häufig Konkurrenzsituationen, die sich auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit kontraproduktiv auswirken.

Für die Demokratieförderung braucht es mehr transsektorale Zusammenarbeit. Dafür braucht es Räume und Koordinierung für regelmäßigen Austausch zwischen Zivilgesellschaft, Politik, Medien und Wirtschaft bei der Bekämpfung von Hass im Netz, Extremismusprävention und Demokratiefeindlichkeit. 

Die Zusammenarbeit zwischen Zivilgesellschaft und Forschung soll ebenfalls gestärkt werden. Zivilgesellschaftliche Arbeit sollte Erkenntnisse aus der Wissenschaft besser integrieren können. Hierfür müssen dauerhaft Ressourcen und Formate geschaffen und finanziert werden, die tiefere soziale Zusammenhänge in Fragen von Demokratiefeindlichkeit und sozialem Zusammenhang auf eine empirische Basis stellen.

Die Zusammenarbeit zwischen klassischen sowie neueren und digitalen Ansätzen der Demokratieförderung sollte gefördert und verknüpft werden. Wissenstransfer zwischen den Geförderten und entsprechende Ressourcen sollten integraler Bestandteil der Förderung sein. 

Es gibt noch weitere inhaltliche Leerstellen 
Einige Begriffe wie Vielfaltsgestaltung müssen mit Leben gefüllt werden. Die Themen „Empowerment“ und "Intersektionalität" sollten unbedingt stärker im Fokus des neuen Gesetzes stehen. Was bedeutet Intersektionalität in diesem Zusammenhang und wie kann sie effektiv als Ansatz für eine nachhaltige und erfolgreiche Zusammenarbeit in der Demokratieförderung genutzt werden? Dies sollte unter Einbezug der Phänomenbereiche  Antiziganismus, Antisemitismus, Anti-schwarzer-Rassismus, Anti-muslimischer Rassismus geschehen. 

Wir brauchen unkomplizierte Förder-Rahmenbedingungen 
Förderungen durch das neue Gesetz sollten möglichst haushaltsjahr-übergreifend und ohne Ko-Finanzierung gestaltet sein. Das würde den administrativen Aufwand für die Geförderten sowie für die ausführenden Stellen stark verringern. Der aktuell immer wiederkehrende Prozess der Antragsstellung bindet sehr viele Ressourcen und sorgt für Ermüdungs- erscheinungen bei den Engagierten, sowie für prekäre Arbeitsbedingungen: In diesem Setting ist es nicht möglich sichere Arbeitsplätze anzubieten, was die Stellen oft weniger attraktiv macht und mittelfristig zu einer hohen Fluktuation in den genannten Themenfeldern führt. Entsprechende Mehraufwände für die Stellenbesetzung könnten in Zukunft verhindert werden.

Auch administrative Stellen (beispielsweise Finanzen, Geschäftsführung) sollten über die Bundesmittel bezahlt werden dürfen. Des weiteren braucht es grundsätzlich Budgets für Weiterbildungen zu Antirassismus, verschiedenen Phänomenen von gruppenspezifischer Menschenfeindlichkeit, psychologische Begleitung der Engagierten und Supervisionen. Mit den erschreckenden politischen Entwicklungen der letzten Jahre inklusive eines starken Rechtsrucks und damit leider vermehrten Angriffen auf Engagierte ist auch der zusätzliche Bedarf von Sicherheitsmaßnahmen für Engagierte hinzugekommen. Der Schutz derjenigen, die sich für die Demokratie einsetzen, muss unbedingt gewährleistet sein. 

 

Im November diesen Jahres reichten wir folgende aktualisierte Stellungnahme zu dem Referentenentwurf des BMFSFJ und BMI ein.

Foto Hanna Gleiß
Autor*in

Hanna Gleiß

(sie/ihr) Co-Gründerin / Co-Geschäftsführerin


 

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