Glossar

Beleidigung / Verletzung der Ehre

Definition

Beleidigung (§ 185 StGb) ist ein Straftatbestände in Deutschland. Dicht daran geknüpft ist die sogenannte Verletzung der Ehre. Eine Beleidigung findet vor allem dann statt, wenn von einer Verletzung der Ehre ausgegangen werden kann. Das bedeutet, dass eine Person unter Umständen nicht als beleidigt gelten kann, wenn sie die Beleidigung entweder nicht bewusst miterlebt (z. B. wenn sie schläft) oder wenn sie die Beleidung nicht versteht (bspw. aufgrund einer Sprachbarriere). Rein juristisch wird dann davon ausgegangen, dass die Ehre des Betroffenen nicht verletzt wurde. Eine Beleidigung gilt aber auch dann als getätigt, wenn ein*e Dritte*r die Beleidigung wahrnimmt. Als besonderer Fall gilt noch die Beleidigung von Behauptung unwahrer Tatsachen. Diese muss wiederum direkt an den Betroffenen gerichtet werden. Stellt sich die Behauptung als unwahr heraus, so kann sie als Beleidigung geahndet werden, richtet sie sich jedoch an eine*n Dritte*n, so spricht man von übler Nachrede.



Hate Speech ist kein juristischer Straftatbestand, kann dennoch gesetzeswidrig sein, wenn es sich um eine Beleidigung handelt.

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