Glossar

Volksverhetzung

Definition

Volksverhetzung ist eine Straftat nach §130 StGB. Den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt eine Aussage dann, wenn sie konkret zu Hass oder zu Gewaltaten gegen eine "nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung" aufstachelt. Aber auch der Angriff auf die Menschenwürde durch Beschimpfen oder Verleumden fällt darunter.

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